die Terminvergabe und/oder Terminabsage erfolgt ausschließlich telefonisch (Tel: 03641929 0020). Terminanfragen und -absagen per Mail sind leider in unserer Praxis nicht möglich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Behandlungen mit Terminvereinbarung, welche nicht mindestens 24 Stunden vor der Behandlung abgesagt werden, in voller Höhe berechnen müssen.
Vielen Dank!
03641 929 0020
017627972231 (mobil)
info@podologie-jena.com
Die regelmäßigen Öffnungszeiten orientieren sich an den Terminen meiner Patienten.
Termine nach Vereinbarung.
Um Sie kennenzulernen, planen Sie für die erste Behandlung bitte etwas mehr Zeit ein, denn ich brauche ein paar Informationen über Sie. Es werden Fragen nach möglichen Vorerkrankungen, nach Medikation und nach aktuellen Fußproblemen gestellt und auch dokumentiert.
Podologische Komplexbehandlung
Kaufen oder behandeln lassen und genießen
Sie suchen sich ihr Lieblingsprodukt aus dem Verkauf oder eine Behandlung aus dem Fußpflegeangebot aus. Ich berate Sie hierzu sehr gerne.
Bei folgenden Indikationen sollte die Behandlung von einem Podologen durchgeführt werden:
Selbstverständlich können auch Menschen, die nicht zu den oben genannten Risikogruppen gehören, aber eine podologische Heilbehandlung wünschen, einen Termin mit dem Praxis-Team vereinbaren. Bitte kommen Sie zur podologischen Behandlung mit ab lackierten Nägeln. Als medizinische Therapeuten lacken wir Nägel weder ab, noch auf. Diese Leistung gehört in den Bereich der kosmetische Fußpflege und wird in unserer Praxis nicht angeboten. Heilmittelverordnung Nr. 13
Die Kosten für eine podologische Behandlung werden bei einem Diabetiker mit diabetischem Fußsyndrom und bestehender Nervenschädigung von der Krankenkasse übernommen. Ebenso, bei krankhaften Schädigungen am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropahtie oder als Folge eines Querschnittsyndroms. Der Hausarzt/Diabetologe kann hierfür eine Heilmittelverordnung Nr. 13 ausstellen. Sie zahlen je Verordnung die Verordnungsgebühr von 10 Euro und den gesetzlichen Eigenanteil von 10% der Leistung bei Abgabe der Heilmittelverordnung in bar.
Bei Vorlage eines Befreiungsausweises seitens Ihrer Krankenkasse entfällt für Sie die Zuzahlung der Verordnungsgebühr.
„Beginnen Sie zum ersten Mal im Leben auf Pflege der Füße zu achten. Diese geringfügige Veränderung der Wahrnehmung, könnte eine Schatztruhe für zuvor unvorstellbare persönliche Verbesserungen öffnen.“
Ihre Podologin Schlönvoigt
09 bis 17 Uhr
Termine nach telefonischer Vereinbarung